03.04.2006
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Steinhagen
Bürgerbegehren: Ein Bürgerbegehren können wahlberechtigte Bürger in ihrer Gemeinde beantragen, wenn sie anstelle des Rates über eine kommunale Angelegenheit entscheiden wollen. Dazu muss die genaue Frage schriftlich und begründet mit einem Vorschlag zur Kostendeckung eingereicht werden. Fragen der internen Verwaltung oder Planfeststellungsverfahren (A 33!) sind ausgeschlossen.
© WESTFALEN-BLATT Folge 718
Artikel vom 03.04.2006