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STADT WERTHER (WESTF.) 24.02.2006DIE BÜRGERMEISTERINÖffentliche Bekanntmachung
Folgende öffentliche Bekanntmachung der Stadt Werther (Westf.) wird ab dem 27. Februar 2006 für die Dauer von mindestens einer Woche in dem Bekanntmachungskasten am Rathaus, Mühlenstraße 2, Werther (Westf.), ausgehängt sein:
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Aufforderung der Wehrpflichtigen des Geburtsjahrgangs 1988
nach § 1 des Wehrpflichtgesetzes (WPflG)
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Artikel vom 27.02.2006