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Auch zweiter Befangenheitsantrag abgelehnt

Doping-Fall Thomas Springstein: Staatsanwältin Angelika Lux muss in den Zeugenstand

Magdeburg (dpa). Die Verteidigung des wegen Dopings von Minderjährigen angeklagten Leichtathletik-Trainers Thomas Springstein ist am Freitag vor dem Amtsgericht Magdeburg erneut mit einem Befangenheitsantrag gescheitert.

»Das Misstrauen gegen die Unparteilichkeit ist nicht gerechtfertigt«, sagte die Vorsitzende Richterin Astrid Raue am fünften Verhandlungstag zur Begründung. Die Verteidigung des 47 Jahre alten Angeklagten war bereits mit einem Antrag auf Einstellung des Verfahrens und einem ersten Befangenheitsantrag erfolglos geblieben.
»Trotz der Ablehnungen hoffen wir nun auf eine Besinnung des Gerichts«, sagte Rechtsanwalt Johann Schwenn. Er hatte zuvor Bedenken wegen eines möglichen unfairen Prozesses geäußert.
Eine unerwartete Wende nahm die Verhandlung schon kurz nach Beginn der ersten Zeugenvernehmung. Ein 41 Jahre alter Beamter der Polizeidirektion Magdeburg berichtete über widersprüchliche Aussagen der Hauptbelastungszeugin Anne-Kathrin Elbe. Die heute 18-Jährige, die am Wochenende bei den Deutschen Hallenmeisterschaften startet, habe in den Verhören 2004 mal von Tabletten, mal von Pillen berichtet.
Bei der Vorlage eines Apothekenkatalogs seien es dann Kapseln gewesen. Elbe hatte vor Gericht ausgesagt, im April und Mai 2003 jeweils Fläschchen mit Tabletten von Springstein erhalten zu haben. Diese wurden bei einer Analyse als Dopingmittel entlarvt. Sie enthielten den Wirkstoff Testosteron-Undecaonat.
Diese Widersprüche waren auch Staatsanwältin Angelika Lux aufgefallen, wie ein Vermerk in der Ermittlungsakte beweist. Daraufhin beorderte die Richterin die Anklagevertretung per Beschluss in den Zeugenstand, um sie zu diesem Sachverhalt zu befragen. »Es ist zwar ein Randgeschehen, aber wir müssen das aufklären«, sagte sie zur Begründung und vertagte die Verhandlung auf den kommenden Freitag.

Artikel vom 25.02.2006