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Busunglück von
Lyon vor Gericht


Hannover (dpa). Fast drei Jahre nach dem Busunglück von Lyon mit 28 Toten muss sich der Geschäftsführer des Busunternehmens aus Wunstorf nun doch vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Hannover hatte ihn wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Das Landgericht wollte keinen Prozess eröffnen, weil es keine ausreichenden Beweise sah. Diesen Beschluss hob das Oberlandesgericht Celle nun auf. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hätte der Geschäftsführer wissen müssen, dass der 52-jährige Fahrer, der selbst starb, übermüdet war.

Artikel vom 25.02.2006