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Seuchenkasse
springt ein


München (Reuters). Bei Massentötungen von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben wegen einer Tierseuche springen in Deutschland die Seuchenkassen der Länder für den Schaden ein. Betriebe wie etwa auf Rügen, wo die Behörden wegen der Vogelgrippe bei zahlreichen Wildvögeln vorsorglich die Tötung von Zuchttieren angeordnet hatten, erhalten so wenigstens den unmittelbaren materiellen Schaden ersetzt.
Nach Angaben des Geschäftsführers der Bayerischen Tierseuchenkasse, Franz Josef Pauels, zahlen landwirtschaftliche Betriebe einen jährlichen Beitrag in die Kasse, aus der Leistungen beglichen werden. Bei Geflügel sieht die Satzung einen Beitrag von 2,5 Cent je Huhn oder von 11 Cent je Truthuhn vor. Zusätzlich übernimmt die Kasse die Kosten, die durch die angeordnete Tötung eines Tierbestandes entstehen.

Artikel vom 24.02.2006