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Rentenkürzung


Die frühere EU-Kommissarin Edith Cresson (72) soll wegen Günstlingswirtschaft im Amt mit einer Rentenkürzung von 50 Prozent bestraft werden. Dies beantragte der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofs. Cresson, von 1995 bis 1998 EU-Kommissarin für Wissenschaft, sei im Amt bereit gewesen, »persönlichen Freunden zu Lasten des EU-Haushalts Vergünstigungen zu gewähren«, stellte der Generalanwalt fest. 1999 trat wegen der Korruptionsaffäre die EU-Kommission zurück.

Artikel vom 24.02.2006