24.02.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Hausrecht rechtfertigt kein Verbot

Demütigend: Kunden in Fitnessstudio durften nicht Türkisch sprechen

Bielefeld (WB/mzh). Das Verbot der Kommunikation zweier Erwachsener in ihrer Muttersprache »ist durch nichts - auch nicht mit dem Hausrecht - zu legitimieren«. Mit dieser Erklärung bezieht der Bielefelder Migrationsrat Stellung zu einem Vorfall in einem Fitnessstudio.

Wie das WESTFALEN-BLATT am Donnerstag vergangener Woche berichtete, hatte der Geschäftsführer des »Aktuellen Fitness-Studios« der Türkin Dilan Nakipoglu-Floth (28) und ihrem Bekannten Volkan Aksu (22; deutscher Staatsbürger) durch seine Mitarbeiter untersagen lassen, im Studio türkisch zu sprechen. Barsch sei ihnen nahegelegt worden, den Vertrag zu kündigen.
Eine zwei Tage später geforderte Entschuldigung mochte der Geschäftsführer nicht abgeben. »Statt dessen wollte er 50 Euro für das ÝStart-SetÜ, die Einführung in die Benutzung der Geräte«, sagte Dilan Nakipoglu-Floth, die jedoch, ebenso wie Aksu, nicht zahlte. Den Kündigungstext unterschrieb der Geschäftsführer nicht, »weil wir den Kündigungsgrund - das Verbot, türkisch zu sprechen - eingefügt hatten.«
Die sehr gut deutsch sprechende Türkin, Abiturientin und mit dem Bielefelder Krankenpfleger Marcel Floth (30) verheiratet, erklärte dem Migrationsrat, sie sei nach den »demütigenden« Gesprächen »sehr hasserfüllt« gewesen. Aksu, ebenfalls Abiturient und derzeit Zivildienstleistender, kündigte an, er werde den Fall juristisch angehen. »Ich fühle mich in Deutschland voll integriert, aber so ein Vorfall lässt dann doch Vorbehalte keimen«, meinte er.
Im Migrationsrat waren Stimmen laut geworden, man solle prüfen, ob dem Geschäftsführer die Konzession entzogen werden könnte. Das Verhalten des Mannes fördere die Integration nicht. Tatsächlich: Die beiden jungen Leute haben sich bereits ein türkisches Studio ausgesucht.

Artikel vom 24.02.2006