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Becker gibt's
nicht kostenlos

Ex-Tennisstar erstreitet 1,2 Millionen

München (dpa). Im Streit um unerlaubte Werbung mit dem Bild Boris Beckers hat das Landgericht München I gestern einen Zeitungsverlag zur Zahlung von 1,2 Millionen Euro plus Zinsen an den Ex-Tennisstar verurteilt.
Vorteil Becker: Der Ex-Tennisstar ist ein Milliönchen wert... Foto: Stefan Hörttrich

Becker hatte von der »Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung« 2,3 Millionen Euro verlangt, weil sie sein Bild nicht autorisiert auf einer fiktiven Titelseite bei der Werbekampagne zur Einführung des Blattes abgebildet hatte. Mit dieser Entscheidung hat das Landgericht einem Gutachten über eine angemessene Entschädigung entsprochen (Az.: 21 O 17367/03).
Der Verlag hatte für sein Wochenblatt mit einem so genannten Dummy - einer fiktiven Zeitungsausgabe - geworben, auf der unter anderem Becker mit der Schlagzeile »Der strauchelnde Liebling« abgebildet war.
Zwei Gerichtsinstanzen hatten bereits den grundsätzlichen Anspruch des heutigen Geschäftsmannes auf Entschädigung bejaht. Becker hatte 2,3 Millionen Euro verlangt, die seinem Anwalt Georg Stock zufolge bei Abschluss eines Werbevertrags fällig gewesen wären. Schließlich sei der Dummy damals in Zeitungen, auf Plakatwänden sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln mit einer Gesamtauflage in Millionenhöhe verbreitet worden.
Der Diplom-Kommunikationswirt Ernst M. Benner zog in seinem Gutachten von der geforderten Summe knapp 50 Prozent ab. Er unterschied zwischen dem Werbewert des Stars und dem Honorar für die konkrete Werbemaßnahme, weil Becker im vorliegenden Fall keinen aktiven Beitrag geleistet habe und somit für andere Werbungen nicht blockiert gewesen sei.
»FAZ«-Anwalt Ulrich Schäfer-Newiger verwies auf den Moderator Günther Jauch, der seines Wissens für einen Werbevertrag nur 20 000 Euro erhalten habe. Alle ihm bekannten Prominenten-Honorare bewegten sich »zwischen 20 000 und 100 000 Euro«. Der Verlag habe nicht gezielt mit Beckers Bild geworben, wandte Schäfer-Newiger ein. Ex-Außenminister Joschka Fischer, der mit der Zeile »Sterben die Grünen aus?« abgebildet war, habe kein Honorar verlangt.
»Schauen wir mal, was Fischer macht, wenn er morgen die Zeitung liest«, sagte der Vorsitzende Thomas Kaess. Seine Zivilkammer begründete ihre Entscheidung mit dem Bekanntheitsgrad des Klägers. »Ein Becker wird keine Tröpferl-Werbung machen, er wird nur einen guten Pauschalvertrag abschließen.« Die Werbung sei unerlaubt gewesen, weil sie nicht von Becker genehmigt war, stellte der Kaess klar. »Der Verlag hat genau auf den Aufmerksamkeitswert abgezielt, den Becker damals hatte.«

Artikel vom 23.02.2006