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»Rechts vor links«
reicht nicht aus


Koblenz (dpa). Autofahrer müssen an Kreuzungen auf Wirtschaftswegen neben der Regel »rechts vor links« auch den von links kommenden Verkehr beachten. Das erklärte das Oberlandesgericht Koblenz in einem Urteil. Geklagt hatte eine Autofahrerin, die ein von links kommendes Auto übersehen hatte. Ein Wirtschaftsweg verleite dazu, unvorsichtig zu sein. Daher müsse das Verhalten anderer Autofahrer mit bedacht werden, erklärten die Richter.

Artikel vom 23.02.2006