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Tötung Grimms ein
Eifersuchtsdrama


Frankfurt/Main (dpa). Das Frankfurter Landgericht hat im Prozess um den am 15. Oktober 2004 getöteten Fabrikantensohn Andreas Sascha Grimm den Täter zu elf Jahren Haft wegen Totschlags verurteilt. Dem 23 Jahre alten Angeklagten Jens A. konnte keines der drei Mordmerkmale aus der Anklage nachgewiesen werden. Einziges Motiv des Angeklagten sei Eifersucht gewesen, weil seine Lebensgefährtin sexuellen Kontakt mit Grimm hatte.

Artikel vom 23.02.2006