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Was jetzt schon abzugsfähig ist


2006 sollen Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsarbeiten in Höhe von 20 Prozent des Rechnungsbetrages, höchstens jedoch 600 Euro pro Jahr steuerlich absetzbar sein. Was viele nicht wissen: Ähnliche Vergünstigungen wirken schon seit dem Steuerjahr 2003. Auch für 2005 gewährt das Finanzamt Steuervergünstigungen, wenn ein Steuerzahler einen Handwerker mit Schönheitsreparaturen beauftragt. Diese Kosten dürfen bis 600 Euro als haushaltsnahe Dienstleistungen in Zeile 45 des Mantelbogens der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Artikel vom 23.02.2006