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Nachprüfungen nur in den Ferien


Düsseldorf (WB). Nachprüfungen dürfen an nordrhein-westfälischen Schulen künftig nur noch während der Ferien stattfinden. Dies sieht der Referentenentwurf des neuen Schulgesetzes der schwarz-gelben Landesregierung vor. Bisher wurden Nachprüfungen in den ersten Tagen nach den Sommerferien absolviert. Die neue Regelung gehört nach Informationen der »Rheinischen Post« in die Reihe der Maßnahmen, mit der Schulministerin Barbara Sommer (CDU) den Unterrichtsausfall begrenzen will.

Artikel vom 25.02.2006