24.02.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Gegendarstellung


Der Artikel im Westfalen-Blatt vom 23.02.2006, S. 3, unter der Überschrift »Anzeige gegen Bürgermeister« enthält unrichtige Tatsachenbehauptungen, die ich wie folgt richtig stelle:
Behauptet wird: »Paus hatte trotz gerichtlichen Baustopps für den Neubau des Paderborner Fußballstadions die Auszahlung von Zuschüssen ermöglicht.« Diese Behauptung ist falsch. Richtig ist:
»Auf der Basis des am 21.06.05 von mir unterzeichneten Vertrages mit der Betreibergesellschaft sind weder vor noch nach Verhängung des Baustopps durch das OVG Münster Zahlungen an die Betreibergesellschaft erfolgt. Rat und Verwaltung der Stadt Paderborn haben ausdrücklich festgestellt, dass sich nach den Bestimmungen dieses Vertrages ein Zahlungsanspruch derzeit nicht ergibt.
Der Rat der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung vom 19.12.2005 beschlossen, dass auf der Basis einer neuen umfangreichen Vereinbarung mit der Stadiongesellschaft zur Abwendung einer Insolvenz der Stadiongesellschaft eine Summe von 1,25 Mio. Euro unter bestimmten genau definierten Voraussetzungen gezahlt werden soll. Nachdem die Betreibergesellschaft die in diesem Vertrag festgelegten Kriterien erfüllt hat, ist zwischenzeitlich die Auszahlung erfolgt.«

Paderborn, 23.02.2006
Heinz Paus, Bürgermeister

Artikel vom 24.02.2006