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Russe soll 15 Jahre absitzen

39-Jähriger war nur für Banküberfälle eingereist

Bielefeld (uko). Es war die höchste Freiheitsstrafe, die beim Landgericht Bielefeld in den vergangenen Jahrzehnten verhängt worden ist: Der 39-jährige Russe Oleg L. erhielt 15 Jahre Haft für mehrere Banküberfälle. Der Schwerverbrecher war eigens für die Straftaten nach Deutschland eingereist.
Jetzt ist das Urteil gegen den Mann rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Revision des Kriminellen verworfen.
Der Mann hatte schon 1999 mit Komplizen unter Einsatz von scharfen Waffen eine Sparkasse in Bad Salzuflen (Kreis Lippe) und eine Volksbank in Petershagen (Kreis Minden-Lübbecke) überfallen. Und bereits das Landgericht Mannheim hatte den Russen Oleg L. zu insgesamt zehn Jahren Haft wegen ähnlicher Delikte in Süddeutschland verurteilt, diese Strafe war von der 2. Strafkammer des Landgerichts Bielefeld während des Prozesses im Oktober 2004 in ein neues Urteil mit einzubeziehen.
Im Juli 1999 war der Mann mit drei Komplizen maskiert und schwer bewaffnet in eine Sparkassenfiliale in Bad Salzuflen eingedrungen. Insgesamt erbeuteten sie seinerzeit 110 000 Mark. Staatsanwalt Franz-Josef Weber hielt dem Angeklagten beim Strafprozess besonders die Folgen für die Opfer vor. Noch heute leidet eine der betroffenen Bankangestellten unter dem traumatischen Erlebnis. Die Frau führt seither kein normales Leben mehr, geht keinen Hobbys mehr nach - sie hat »sich eingegraben«.
Im November des Jahres 1999 kam es in Petershagen zu einem ähnlichen Raubüberfall. Drei Männer drangen - erneut maskiert und bewaffnet - in den Schalterraum der Volksbank- Geschäftsstelle ein und erzwangen die Herausgabe von Geld. Beute: 42 000 Mark. Erst nach weiteren Raubzügen unweit von Heidelberg und Mannheim konnte die Bande gestellt werden.
Oleg L. sitzt seit 2001 die Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren ab. In den vergangenen Jahren hatte der Russe mehrfach versucht, in eine nordrhein-westfälische Haftanstalt verlegt zu werden. Seine Hoffnung: Anders als in Baden- Württemberg, wo Schwerkriminelle ihre Haftstrafen fast bis zum Strafende verbüßen müssen, ist im NRW-Strafvollzug für Ausländer eine Entlassung nach zwei Dritteln der Strafe möglich. Im Gegenzug hatte Oleg L. stets ein Geständnis für die vom Landgericht Bielefeld abgeurteilten Taten angekündigt.
Der damalige Kammervorsitzende Dieter Fels hatte dem Russen sehr deutlich gemacht, daß 15 Jahre Gesamtfreiheitsstrafe schon ein »Entgegenkommen« seien. Fels: »Das Urteil soll eine Signalwirkung für alle osteuropäischen Straftäter sein. Diese müssen mit harten Strafen rechnen.« Eine Sicherheitsverwahrung nach der Haft war jedoch abgelehnt worden. Es sei nicht Aufgabe der deutschen Strafvollstreckung, Täter hier über Gebühr aufzubewahren, meinte der Richter. Die Bundesrichter in Karlsruhe bestätigten das Landgericht jetzt mit einem knappen Beschluß: Die Revision des Russen wurde zurückgewiesen, das Urteil ist rechtskräftig.

Artikel vom 24.02.2006