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»Äußerst unangenehm überrascht«: der zuständige Dezernent Rainer Ludwig.

13-Jährige feiern nach
Mitternacht in Diskothek

Ordnungsamt und Polizei überprüfen Abitur-Party

Von Hendrik Uffmann
Bielefeld (WB). Zwei Kinder im Alter von 13 Jahren, vier Jugendliche unter 16, die nach Mitternacht noch feierten - das ist die Bilanz einer Kontrolle, bei der am vergangenen Samstag Mitarbeiter des Ordnungsamtes und Polizeibeamte eine als Abitur-Feier deklariertet Veranstaltung in einer Diskothek an der Feilenstraße überprüften.

Nicht auszuschließen ist, dass an die Minderjährigen bei der Veranstaltung Alkohol ausgeschenkt wurde. Um dies zu ermitteln, werden alle Kinder und Jugendliche von Beamten der Stadtwache als Zeugen vernommen. »In einer Disco ist es aber nicht wahrscheinlich, dass sie nur Apfelsaft getrunken haben«, sagte der zuständige Dezernent Rainer Ludwig.
Sieben Außendienstler des Bielefelder Ordnungsamtes und Polizisten der Stadtwache waren um zehn Minuten nach Mitternacht in der Disco erschienen, um das Alter der Party-Gäste festzustellen. Dabei entdeckten sie insgesamt 33 Minderjährige. Eines der Kinder und vier der Jugendlichen übergaben die Beamten an die herbeigerufenen Eltern, das andere Kind mussten sie nach Hause fahren. Einige der Eltern fielen aus allen Wolken als sie erfuhren, dass ihre Kinder bei der Party gewesen waren. Offensichtlich hatten einige als Ausrede angegeben, dass sie bei Freunden übernachten würden. Bis 1.35 Uhr waren die Ordnungshüter im Einsatz, um die Party mit etwa 800 bis 1000 Gästen zu überprüfen.
Auf die für die Veranstaltung Verantwortlichen, die die Disco für die Feier angemietet hatten, wartet nun ein Bußgeldverfahren. Die Strafe kann bis zu 50 000 Euro betragen und die Stadt, so Ludwig, »werde sich nicht zimperlich zeigen«. Denn, so Ludwig: »Ich war äußerst unangenehm überrascht über das Ergebnis der Kontrolle - vor allem, dass dabei auch 13-jährige Kinder und Jugendliche unter 16 aufgegriffen wurden.«
Auch in den vergangenen Jahren hat es Kontrollen so genannter Abi-Feten gegeben, da sich dahinter laut Stadt-Pressesprecher Dietmar Schlüter oftmals reine »Saufgelage« verbergen. Bereits seit Jahren veranstalten viele Abitur-Jahrgänge Feten, bei denen sie Geld zum Beispiel für den Abi-Ball einnehmen wollen. Dass die Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz so massiv waren, sei jedoch neu, erklärte Rainer Ludwig. »Das werden wir nicht hinnehmen.«
Kritisch äußerte sich der Dezernent auch über die Betreiber und das Personal der Diskothek. »Dort gibt es Türsteher, die sich auch die Personalausweise der Gäste zeigen lassen können. Bei den 13-Jährigen muss es offensichtlich gewesen sein, dass sie für die Party noch nicht alt genug sind«, so Ludwig.
Das Jugendschutzgesetz schreibt vor, dass Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nur in Begleitung ihrer Eltern oder anderen Erziehungsbeauftragten zu öffentlichen Partys oder in Diskotheken gehen dürfen. Wer älter als 16 Jahre, aber noch nicht volljährig ist, darf sich dort bis längstens Mitternacht aufhalten.
Mit Blick auf die anstehenden Karnevals- und Rosenmontagsfeiern appelliert das Ordnungsamt an Eltern und Ladenbesitzer, keinen Alkohol an Kinder und Jugendliche zu verkaufen.

Artikel vom 22.02.2006