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Lange Haft für
Tierschänder


Bielefeld (WB/uko). Ein tierschändender Freigänger aus der Justizvollzugsanstalt Senne muss für weitere drei Jahre und neun Monate hinter Gitter. Ein Schöffengericht des Amtsgerichts Bielefeld fällte gestern dieses Urteil wegen Tierquälerei über den Mann, der in einer Hütte nahe seiner Haftanstalt 14 Tiere quälte, sie sexuell missbrauchte und zum Teil tödlich verletzte.
Michael Sch. (47) saß wegen Diebstahls. Er hatte sich in dem Unterstand an gestohlenen Schafen, Ponystuten und Eseln vergangen. Die Muttertiere waren schwer verletzt worden und starben - ebenso wie ein Teil der Nachzuchten in den Mutterleibern. Zwei medizinische Sachverständige konnten gestern keine schwerwiegende Erkrankung des einschlägig vorbestraften Mannes feststellen, er sei zudem auch schuldfähig. Eine Unterbringung nur wegen der perversen Veranlagung sei unmöglich, denn Sodomie ist in Deutschland nicht strafbar. Michael Sch. war vor zehn Jahren in Schweden wegen ähnlicher Delikte verurteilt worden. Damals hatten ihn die Skandinavier in der Psychiatrie untergebracht.

Artikel vom 22.02.2006