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Verstärkte Kontrollen

Vogelgrippe: Stallpflicht wird nicht eingehalten


Bielefeld (WB). Nachdem auch in den vergangenen Tage Verstöße gegen die Stallpflicht für Hausgeflügel gemeldet wurden, werden nun Stadtwache und Ordnungsamt die Maßnahmen überprüfen. Zudem können bis auf weiteres tote Tiere bei der Stadtverwaltung gemeldet werden.
Jedem Halter von Enten, Gänsen, Hühnern, Puten, Perlhühnern, Laufvögeln, Wachteln, Fasanen und Rebhühnern müsse, so die Stadt, »inzwischen bewußt geworden sein, wie wichtig die Einhaltung der Stallpflicht im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung ist«. Das dürfe insbesondere gelten, seitdem in Deutschland die Geflügelpest bei Wildgeflügel festgestellt und für einige Regionen in Mecklenburg-Vorpommern der Katastrophenalarm ausgelöst worden sei.
Durch diese Maßnahmen solle verhindert werden, daß Wildvögel oder deren Ausscheidungen mit Hausgeflügel in Kontakt kommen oder es unter Umständen zu einer Infektion mit dem gefährlichen Geflügelpestvirus H5N1 komme. Derzeit sind in Deutschland lediglich Wildvögel von der Seuche betroffen.
Nach Ansicht der Stadt muß verhindert werden, daß das Virus in die Hausbestände und damit in die unmittelbare Umgebung von Menschen gelangt. Ein Ausbruch der Seuche in Nutzgeflügelbestände könne zudem zu »einem nicht überschaubaren wirtschaftlichen Schaden in der Region Ostwestfalen im gesamten Land führen«.
In Bielefeld halten sich nach Einschätzung der Kommune »fast alle Geflügelhalter an die Stallpflicht, doch leider gibt es schwarze Schafe, die ihr Geflügel nicht aufgestallt haben«. So hätten in den vergangenen Tagen mehrfach besorgte Bürger beobachtet, daß Geflügel nach wie vor im Freien gehalten werde.
Im städtischen Gesundheits-, Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt können Funde toter Wasser- und Greivögel gemeldet werden. Anrufe werden unter Telefon 51 21 57 entgegengenommen.

Artikel vom 23.02.2006