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Städt. Kliniken Bielefeld gem. GmbH
Teutoburger Str. 50, 33604 Bielefeld
Gem. § 22 des Gesellschaftsvertrages vom 30. 6. 1997 wird die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31. 12. 2004 der Städtische Kliniken Bielefeld gem. GmbH und die Behandlung des Verlustes bekanntgemacht.
Feststellung des Jahresabschlusses
der Städtische Kliniken Bielefeld gem. GmbH zum 31. 12. 2004
Einzelabschluss
Die Gesellschafterversammlung hat am 1. 7. 2005 nach Prüfung durch den Aufsichtsrat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2004 gemäß § 17 (2) i. V. mit § 20 (2) des Gesellschaftsvertrages mit einem Bilanzverlust i. H. v. E 524 844,78 festgestellt und den Verlustausgleich wie folgt beschlossen:
-Entnahme aus der Kapitalrücklage der Städtische Kliniken Bielefeld gem. GmbH in Höhe von E 524 844,78.
Der Gesellschafter erteilt dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung.
Jahresabschluss und Lagebericht liegen in der Zeit vom 23. Februar 2006 bis 9. März 2006 im Verwaltungsgebäude Klinikum Rosenhöhe, 33647 Bielefeld, An der Rosenhöhe 27, Zimmer 5.09, zur Einsichtnahme aus.
Ergebnis der Prüfung des Jahresbschlusses
der Städtische Kliniken Bielefeld gem. GmbH zum 31. 12. 2004
Einzelabschluss
Die mit der Prüfung des Jahresabschlusses der Städtische Kliniken Bielefeld gem. GmbH zum 31. 12. 2004 beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft - Beratungs- und Prüfungsgesellschaft BPG mbH in Münster hat am 6. Mai 2005 folgenden Bestätigungsvermerk erteilt:
»Wir haben den Jahresabschluss der Städtische Kliniken Bielefeld gem. GmbH, Bielefeld, der zugleich der Jahresabschluss der Städtischen Kliniken Bielefeld nach KHG ist, unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Krankenhausträgergesellschaft, der zugleich die Lage der Kliniken darstellt, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2004 geprüft. Durch § 34 KHG NRW wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch insbesondee auf die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, die wirtschaftlichen Verhältnisse und die zweckentsprechende, sparsame und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW durch die gesetzlichen Vertreter. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den Vorschriften der KHBV liegen in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung, den Lagebericht sowie über den erweiterten Prüfungsgegenstand abzugeben.
Wir haben unsere Jahresbschlussprüfung nach § 317 HGB und § 34 KHG NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und des durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Anforderungen, die sich aus der Erweiterung des Prüfungsgegenstandes nach § 34 KHG NRW ergeben, erfüllt wurden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Kliniken und der Krankenhausträgergesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach unserer Überzeugung vermitelt der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Kliniken und der Krankenhausträgergesellschaft. Der Lagebericht gibt insgesamt eine zutreffende Vorstellung von der Lage der Kliniken und der Krankenhausträgergesellschaft und stellt die Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.
Die Prüfung der Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens, der wirtschaftlichen Verhältnisse und der zweckentsprechenden, sparsamen und wirtschaftlichen Verwendung der Fördermittel nach § 25 KHG NRW hat keine Einwendungen ergeben.
Ohne diese Beurteilung einzuschränken, weisen wir darauf hin, dass bei der Gesellschaft ungeachtet der eingetretenen Verbesserungen in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage weiterhin ein Konsolidierungs- und Sanierungsbedarf besteht und zur dauerhaften Bestandssicherung der Gesellschaft auskömmliche Ertragslagen in den kommenden Geschäftsjahren erforderlich sind.«
Bielefeld, den 15. 2. 2006
gez. Dr. Kramer
Geschäftsführer

Artikel vom 23.02.2006