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Zum Vogelschutz kein Heckenschnitt


Bielefeld (WB). Noch vor Frühlingsanfang sind Hecken und Büsche bei Vögeln als Nistplätze sehr beliebt. Das Umweltamt weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass vom 1. März bis 30. September Hecken, Büsche und Röhricht nicht abgeschnitten, gerodet oder zerstört werden dürfen. Ausgenommen sind schonende Form- und Pflegeschnitte. Bei genehmigten Baumaßnahmen darf ebenfalls eingegriffen werden, sofern dabei nicht dort lebende, geschützte Tierarten getötet werden. Weitere Tipps zu dem Thema gibt es telefonisch unter 51 68 73.

Artikel vom 20.02.2006