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Trotz Geisel-Plan darf
Schütz in Klinik bleiben

Landesbeauftragter sieht kein Sicherheitsrisiko

Alfred Schütz tötete 1976 ein Mädchen.

Lippstadt (WB/ca). Der Straftäter Alfred Schütz (46) aus Löhne, der im Januar in der Gerichtspsychiatrie Lippstadt-Eickelborn eine Geiselnahme geplant und sich eine Waffe gebastelt hatte (WB vom 17. Februar), muss nach Ansicht der Landesregierung nicht in ein Gefängnis verlegt werden. Das hat am Freitag Marion Siebert vom Büro des Landesbeauftragten für den Maßregelvollzug erklärt. »Nach Ansicht der Therapeuten gehört der Mann genau dorthin wo er ist - in eine Klinik«, sagte Siebert. »In einer Haftanstalt kann er nämlich nicht behandelt werden.« Auch sehe man kein Sicherheitsrisiko für die Mitarbeiter der Klinik: »Alle haben ein Deeskalationstraining absolviert.«
Wie berichtet, hatte Kindesmörder und Geiselnehmer Alfred Schütz vorgehabt, seine Therapeutin als Geisel zu nehmen und gemeinsam mit ihr zu sterben, sollten seine Forderungen nicht erfüllt und sein Zimmer von der Polizei gestürmt werden. Krankenpfleger hatten die Tat vereitel2t, als sie entsprechende Aufzeichnungen und eine selbstgebastelte Stichwaffe entdeckt hatten.

Artikel vom 18.02.2006