Frankfurt (dpa). Ein Autofahrer, der auf eisglatter Straße in einen Unfall verwickelt wird, bleibt in jedem Fall auf einem Teil des Schadens sitzen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervor. Nach Meinung der Richter darf bei solchen Unfällen grundsätzlich unterstellt werden, dass der Autofahrer seine Geschwindigkeit nicht dem Wetter angepasst oder ein unangepasstes Fahrmanöver vorgenommen hat. Daher treffe ihn eine Mithaftung. Der Kläger habe nicht berücksichtigt, dass ein vorausfahrender Autofahrer bei Glatteis schon bei dem geringsten Fahrfehler die Kontrolle über sein Fahrzeug verlieren könne. Der Kläger muss laut Urteil ein Drittel des Schadens selbst tragen. Az.: 26 U 53/04