Bielefeld (MiS). In der Vergangenheit wurden für etwa zehn Prozent der 180 000 in Bielefeld gemeldeten Kfz die Steuern nicht oder zu spät gezahlt. Seit dem 1. November darf ein Fahrzeug nur angemeldet werden, wenn die Steuer per Einzugsermächtigung vom Konto abgebucht werden kann. Seit dem 1. Januar sind Neuzulassungen nur möglich, wenn bestehende Steuerschulden gezahlt werden. »In Einzelfällen gibt es Forderungen bis zu 1000 Euro«, so Friedhelm Schrader vom Finanzamt Bielefeld-Außenstadt.