Halle (dpa). Regierungsmitglieder in Bund und Ländern sollten nach Meinung des Parteienkritikers Hans Herbert von Arnim nach ihrem Ausscheiden aus der Politik fünf Jahre lang nicht für Firmen arbeiten dürfen, mit deren Interessen sie in ihrer aktiven politischen Zeit befasst waren. Auch bei Beamten, für die eine fünfjährige Karenzzeit gilt, müsse nachgebessert werden. So solle diese Zeit für ausscheidende Beamte auch dann gelten, wenn sie auf eigenen Wunsch in den Ruhestand gehen und auf ihre Pension verzichten.