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Gericht: Geruchsprobe
im Mordfall zulässig

Anwalt lässt Einsatz von Hunden richterlich prüfen

Von Christian Althoff
Detmold (WB). Im Fall des ermordeten Kaufmanns Herbert B. (47) hat das Amtsgericht Detmold entschieden, dass Polizisten von der tatverdächtigen Ehefrau Marina P. (41) eine Geruchsspur nehmen durften.
Kaufmann Herbert B. soll von seiner Frau erschlagen worden sein.

Wie berichtet, soll Herbert B. von seiner Frau erschlagen und zerstückelt worden sein. Marina P. bestreitet die Vorwürfe. Polizisten hatten die Frau in der vergangenen Woche aufgefordert, Edelstahlröhrchen anzufassen um so ihren Geruch auf dem Metall zu hinterlassen. Spezialhunde der Diensthundeführerschule in Stukenbrock sind seit gestern dabei, diesen Geruch mit dem von möglichen Tatwerkzeugen zu vergleichen (Bericht »Überführt Geruch Ehefrau?« vom 10. Februar).
Die Frau hatte sich der Probennahme erst gefügt, nachdem Polizisten ihr Zwang angedroht hatten. Rechtsanwalt Detlev Stoffels hatte daraufhin versucht, vom Amtsgericht Detmold die Auswertung der Geruchsspuren untersagen zu lassen - vergeblich.
»Die Polizisten haben sich auf rechtlich einwandfreiem Boden bewegt«, sagte gestern Prof. Stephan Barton, Lehrstuhlinhaber für Strafprozessrecht und Strafrecht an der Uni Bielefeld. Auch das Nehmen von Geruchsspuren sei durch den bereits 1877 geschaffenen Paragraphen 81b der Strafprozessordnung gedeckt, der selbst gegen den Willen eines Tatverdächtigen das Anfertigen von Fotos und Fingerabdrücken sowie »Messungen und ähnliche Maßnahmen« erlaube. Und darunter fielen auch Geruchsproben. »Zwar ist kein Beschuldigter verpflichtet, an diesen Maßnahmen mitzuwirken, aber er muss dann damit rechnen, dass die Polizei ihn fixiert und selbst die Proben nimmt«, erklärte der Jurist.
Prof. Barton sagte, der Geruchsspurenvergleich sei eine taugliche, aber sehr selten angewendete Möglichkeit, Hinweise zu gewinnen. »Das liegt daran, dass die Diensthundführerschule in Stukenbrock die einzige Einrichtung in Deutschland ist, die über entsprechend ausgebildete Tiere verfügt.« Das Verfahren sei sehr ausgereift und könne, je nach Ergebnis, Tatverdächtige be- oder entlasten. »Es kann zwar nie der einzige Beweis sein, wenn ein Hund einem Tatverdächtigen beispielsweise eine Waffe zuordnet, aber ein Puzzlestück in der Indizienkette wäre das schon.«
Der Geruchsspurenvergleich soll frühestens bis zum Wochenende abgeschlossen sein. Den Hunden werden derzeit Schlag- und Schneidewerkzeuge vorgelegt, die die Mordkommission in Haus und Garage des Ehepaares gefunden hatte.

Artikel vom 15.02.2006