15.02.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Überfall wegen angeblichen Handy-Diebstahls

Trio von Alkoholikern erhält milde Strafen - Trotz Vorbelastungen Chance für die Zukunft


Bielefeld (uko). Ein Trio von drei Alkoholikern ist für einen Überfall auf einen Passanten zu Bewährungsstrafen und einer Geldstrafe verurteilt worden. Für Aufsehen hatten zwei der Täter Anfang der 90er Jahre gesorgt: Sie waren damals an der Tötung eines Zechkumpans auf dem Johannisberg beteiligt gewesen.
Anlaß für die jüngste Straftat war der angebliche Diebstahl eines Funktelefons: Der 34-jährige Thorsten R. gaukelte diesen Diebstahl seinen Komplizen Susanne K. (40) und deren früheren Ehemann Hans-Jürgen P. (52) vor. Er sei Opfer eines Bekannten geworden, hatte R. im Sommer des vergangenen Jahres gesagt. Am Abend des 2. Juni 2005 war das Trio an der Shell-Tankstelle an der Artur-Ladebeck-Straße unterwegs, als Thorsten R. auf den dort entlangspazierenden Passanten Hilmar K. (Name geändert) wies, der ihm das Handy abgenommen habe. Mit einem Regenschirm schlug daraufhin Susanne K. auf Hilmar K. ein. Einer der Mittäter schubste und zerrte das verdutzte Opfer in ein Gebüsch. Trotz der Gewalt wollte K. indes kein Funktelefon herausrücken. Als die beiden Männer ihm statt dessen die Uhr abnehmen wollten, machte sich ein vorbeifahrender Autofahrer bemerkbar. Als der Mann hupte und schrie, flohen die Möchtegernräuber ohne Beute.
Die 10. Strafkammer des Landgerichts verurteilte gestern die geständigen Täter: Susanne K. kam mit einer Geldstrafe von 1200 Euro davon. Sie akzeptierte den Richterspruch ebenso wie ihre Komplizen. Hans-Jürgen P. erhielt eine einjährige Bewährungsstrafe, Thorsten R. kam mit neun Monaten auf Bewährung davon. Beide Männer müssen als Bewährungsauflage jeweils 500 Euro und 250 Euro zahlen. Obendrein gaben ihnen die Richter auf, bald eine ambulante Alkoholentziehungskur anzutreten.
Im Jahr 1992 hatten sich Susanne K., Hans-Jürgen P. und ein Mittäter sogar vor dem Schwurgericht des Landgerichts zu verantworten. Sie hatten im Sommer 1991 einen obdachlosen Zeltbewohner auf dem Johannisberg traktiert, Susanne K. hatte dem Mann einen tödlichen Messerstich in die Brust versetzt. Susanne K. hatte seinerzeit acht Jahre Freiheitsstrafe, Hans-Jürgen P. sechs Jahre Haft bekommen. Angesichts dieser Vorstrafen »sträuben sich einem die Nackenhaare«, sagte Kammervorsitzende Jutta Albert gestern zum Ende ihre Urteilsbegründung. Allerdings wolle man den Angeklagten auch jetzt nicht die Zukunft verbauen.

Artikel vom 15.02.2006