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Nach Steuerbetrug ist
der Jagdschein weg

Gericht: Zweifel an Vertrauenswürdigkeit


Göttingen (dpa). Wer in größerem Umfang Steuern hinterzieht, darf kein Jäger mehr sein und muss seine Waffen abgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Göttingen entschieden. Die Richter wiesen die Klage eines langjährigen Jägers gegen die Einziehung seines Jagdscheins und seiner Waffenbesitzkarte ab. Der Kläger hatte dem Finanzamt mehrere Jahre nacheinander Einnahmen aus Kapitalvermögen verschwiegen und auf diese Weise insgesamt etwa 23 000 Euro Einkommenssteuer hinterzogen.
Der Mann war dafür vom Amtsgericht Göttingen durch einen rechtskräftigen Strafbefehl zu einer Gesamtgeldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen zu jeweils 115 Euro verurteilt worden. Durch die mit einem »beachtlichen Maß an krimineller Energie« betriebene Steuerhinterziehung habe er das Recht zum Besitz von Waffen verwirkt, entschied das Verwaltungsgericht. Denn er habe sich durch die planmäßige Steuerhinterziehung als »jagdrechtlich unzuverlässig« erwiesen.
Allein schon wegen der Höhe der hinterzogenen Steuern könne man nicht von einem Bagatelldelikt ausgehen, heißt es in der Urteilsbegründung. Wer aber in strafbarer Weise das Vermögen des Staates durch Steuerhinterziehung schädige, wecke Zweifel an seiner Vertrauenswürdigkeit. Damit stelle er auch als Waffenbesitzer ein Risiko dar
Der Steuerhinterzieher, der 40 Jahre lang Schießsport betrieben hat und länger als 30 Jahre Jäger war, muss seine acht Waffen jetzt entweder unbrauchbar machen lassen oder sie einer Person übergeben, die Waffen besitzen darf. Az.: 1 A 140/05

Artikel vom 14.02.2006