13.02.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Unterhalt für
volljährige Kinder


Bielefeld (WB). »Unterhalt für volljährige Kinder« ist das Thema eines Vortrages, den Rechtsanwältin Timea Kapitany heute, Montag, 13. Februar, 19.30 Uhr in der Altentagesstätte Kreuzstraße 19 a hält. Veranstalter ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV). Bei der Unterhaltszahlung an volljährige Kinder darf nicht einfach weniger gezahlt werden. Unterhaltszahler müssen beim Familiengericht auf Abänderung der Alimente klagen. Jedoch können auch volljährige Kinder nicht ohne Weiteres von ihren Eltern Unterhalt verlangen. Vielmehr müssen sie zur Deckung ihres Lebensbedarfes selbst beitragen. Sie sind also verpflichtet zu arbeiten.

Artikel vom 13.02.2006