25.02.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Ebay-Profis müssen haften
Wenn jemand regelmäßig bei Ebay Waren anbietet, muss er den Käufern auch Garantie und Gewährleistung einräumen. Das berichtet das Fachmagazin »Internet Professionell« unter Berufung auf ein Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen. Ein 14-tägiges Widerrufsrecht müsse sein, forderten die Richter. Unternehmer im Rechtssinne ist jeder, der planmäßig und dauerhaft Leistungen gegen Entgelt anbietet. Ein eingerichteter Gewerbebetrieb oder eine Gewinnerzielungsabsicht sind dafür nicht erforderlich, urteilten die Richter. Ein Indiz für die Unternehmereigenschaft kann bereits darin zu sehen sein, dass ein Anbieter bei Ebay 154 Bewertungen erhalten hat und nach den Ebay-Bedingungen als »Powerseller« anzusehen ist.

Artikel vom 25.02.2006