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Hartz IV: weniger Geld für Junge

Unter 25-Jährige müssen künftig wieder bei den Eltern wohnen


Berlin (dpa). Junge Arbeitslose unter 25 müssen nach der von der großen Koalition geplanten Änderung der Hartz-IV-Regeln künftig nicht nur wieder bei den Eltern wohnen, sondern sich auch mit weniger Geld zufrieden geben. Als Angehörigen eines Mehrpersonenhaushaltes steht ihnen dann wie im bisher geltenden Recht nur noch ein um etwa 20 Prozent gekürzter Regelsatz von 276 Euro zu. Das geht laut »Bild«-Zeitung aus einem Entwurf für die Gesetzesänderung hervor. Alleinstehende bekommen 345 Euro monatlich sowie die Kosten für Wohnung und Heizung.
Mit der seit Januar 2005 geltenden Hartz-IV-Reform wurden die frühere Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Arbeitslose zusammengelegt. Die Kosten waren unerwartet explodiert. Das Arbeitslosengeld II kostete 26 Milliarden Euro statt 14,6 Milliarden wie zunächst veranschlagt. Als eine der Ursachen gilt, dass junge Arbeitslose auf Staatskosten einen eigenen Haushalt gründen konnten, weil sie als eigenständige Bedarfsgemeinschaft den vollen Hartz IV-Satz sowie die Übernahme von Unterkunfts- und Heizkosten geltend machen konnten.
Union und SPD beschlossen bei ihren Koalitionsverhandlungen, der enormen Vermehrung der Haushalte jugendlicher Arbeitsloser einen Riegel vorzuschieben. Die bei Hartz IV möglichen Einsparungen wurden von der Koalition mit vier Milliarden Euro veranschlagt. Dem Gesetzentwurf zufolge sollen den 18- bis 25-Jährigen nur noch dann die Unterkunftskosten für eine eigene Wohnung bezahlt werden, wenn sie aus »schwerwiegenden sozialen Gründen« bei den Eltern ausziehen müssen. Gezahlt werde nur, wenn die Behörde den Umzug vorher genehmigt hat. Ein Sprecher des Arbeitsministeriums bestätigte, sein Ressort habe die von der Koalition geplanten Änderungen in einer Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen ausgearbeitet. Die Gesetzesänderung solle zum 1. April in Kraft treten.

Artikel vom 13.02.2006