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Telekom siegt vor Gericht


Frankfurt (dpa). Der Internet-Dienstleister T-Online darf nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt mit dem Mutterkonzern Deutsche Telekom verschmelzen. Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig, so dass die entscheidende Eintragung ins Handelsregister zur Zeit noch nicht möglich ist, teilte das Gericht gestern mit. Binnen eines Monats können klagende Aktionäre den Bundesgerichtshof anrufen. Wann es zu einem endgültigen Beschluss kommt, ist noch unklar. Die Deutsche Schutzvereinigung (DSW) für Wertpapierbesitz kündigte an, weitere Rechtsmittel zu prüfen. »Noch ist nicht alles verloren«, sagte ein Sprecher der DWS gestern. Falls die Eintragung der Fusion in das Handelsregister aufgeschoben wird, sei der Gang zum Bundesgerichtshof »höchst wahrscheinlich«, sagte der Sprecher.

Artikel vom 10.02.2006