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Guten Morgen!
Die Finanzämter, hat Heinz gelesen, bekommen (Spötter behaupten: zum ersten Mal) viel Arbeit, weil immer mehr Bürger Anträge auf Aufhebung der Einheitswertbescheide beziehungsweise der Grundsteuer-Messbescheide stellen. Über die rechtliche Seite will Heinz hier kein Urteil abgeben, er hat sich aber gefragt, ob die Menschheit seit jeher von Steuern geplagt worden ist. Die Antwort lautet: Leider ja!
Denn derartige Abgaben gibt es schon seit dem frühen Altertum - man denke an Tribut, Zoll oder den Zehnten. Obwohl ihre Berechtigung darin gesehen wird, dass gemeinschaftliche Bedürfnisse befriedigt werden müssen, so zeugen einige Begründungen für neue Steuern indes von bemerkenswerter Kreativität. Die ersten Belege über stattlich-staatliche Steuern finden sich im 3. Jahrtausend v. Chr. in Ägypten, als ein Nilzoll erhoben wurde. Besonders erwähnenswert - vor allem wegen ihrer Kuriosität - sind diese Steuerarten aus Großbritannien: Papiersteuer (1697), Fenstersteuer (1697-1851), Hut-, Handschuh- und Haarpudersteuer (ab 1784). Wir Deutsche können's auch: Spatzensteuer (Württemberg: 1789) Spielkartensteuer, Tapetensteuer (1712-1836), Würfelsteuer (1711), Zündholzsteuer und Gardinensteuer.
Schön besteuert oder eher schön bescheuert - das ist hier die Frage . . . Curd Paetzke
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Einer geht durch
die Stadt . . .
. . . und hört von einer Bekannten, dass sechs Fahrgäste, die mit dem ICE aus Richtung Frankfurt kamen, in Warburg nicht aussteigen konnten, weil der Zug in Warburg nicht anhielt. Sie mussten bis Altenbeken fahren. Kommentar des Schaffners: »Da hat wohl einer geschlafen«. Wer das wohl war, fragt sich. . . EINER

Artikel vom 10.02.2006