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Versicherte
erhalten
mehr Rechte

Neues Gesetz für 2008 geplant

Berlin (dpa/WB/ef). Millionen Kunden von Versicherungen sollen mehr Rechte bekommen. Das ist das Ziel einer Reform des Versicherungsvertragsgesetzes, die Anfang 2008 in Kraft treten soll.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) stellte gestern in Berlin Eckpunkte vor. Danach können vor allem Inhaber von Lebensversicherungen günstigere Bedingungen erwarten. So sollen sie an stillen Reserven der Unternehmen ohne Zeitverzug beteiligt werden. Die Neufassung des fast 100 Jahre alten Gesetzes soll auch für laufende Versicherungsverträge gelten. »Versicherte werden durch das neue Versicherungsvertragsgesetz deutlich besser gestellt«, versprach die Ministerin.
In Deutschland gab es im Jahr 2004 etwa 95 Millionen Lebensversicherungsverträge mit einer Kapitalanlage von 618 Milliarden Euro. Zypries zufolge sollen Vertragsnehmer bei Lebensversicherungen auch dann an Überschüssen beteiligt werden, wenn sich die Unternehmensleitung entscheidet, diese nicht auszuschütten, sondern in eine stille Reserve fließen zu lassen. Speist sich diese Summe aus den Beiträgen der Versicherten, muss künftig die Hälfte den Versicherten trotz der Unternehmensentscheidung auf ihren Konten sofort gutgeschrieben werden. Das kann - je nach Unternehmen und Vertrag - einige hundert Euro im Jahr ausmachen.
Mit dem neuen Gesetz soll außerdem die Kündigung von Lebensversicherungen in den ersten Jahren erleichtert werden. Bislang erhält ein Versicherter bei einer Kündigung nach einem Jahr seine eingezahlten Beiträge meist nicht zurück, weil die Versicherung diese mit ihren »Abschlusskosten« verrechnet. Künftig dürfen diese Kosten nicht mehr voll nach einem Jahr erhoben, sondern müssen auf fünf Jahre verteilt werden. Dadurch würde ein Versicherungsnehmer bei Kündigung nach einem Jahr nun zumindest einen Teil seiner Prämien zurückerhalten.
Die strikte Regelung nach dem »Alles-oder-nichts-Prinzip«, wonach ein Versicherter etwa den Schutz seiner Hausratsversicherung total verliert, wenn er nicht die Einrüstung seines Hauses meldet, soll ebenfalls geändert werden. Bei Lebensversicherungen müssen die Verbraucher künftig nur die Krankheiten angeben, nach denn sie gefragt werden, nannte Wolfgang Scholl von der Verbraucherzentrale in Berlin ein weiteres Beispiel. Auch das nachträgliche Melden von zusätzlichen Gesundheitsrisiken an die Versicherung - etwa die ausgeheilte Lungenentzündung - werde Scholl zufolge wegfallen. Bisher riskiert der Verbraucher, seinen Schutz in einem solchen Fall zu verlieren.
Die Vorschläge von Zypries sehen ferner für alle Versicherungsverträge die Einführung eines Widerrufsrechts für die Verbraucher von zwei Wochen vor. Auch müssen ihnen künftig vor Vertragsabschluss alle Vertragsinformationen zur Verfügung gestellt werden.

Artikel vom 10.02.2006