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Steuern auf private Gewinne erst später

Neues Gesetz wird auf 2008 verschoben


Berlin (dpa). Die von der großen Koalition angestrebte Besteuerung privater Veräußerungsgewinne verzögert sich möglicherweise um ein Jahr. Sowohl in der Regierung als auch in den Koalitionsfraktionen gebe es derzeit Überlegungen, die Besteuerung privater Veräußerungsgewinne erst 2008 zusammen mit der dann geplanten Unternehmenssteuerreform sowie einer Kapitalertragsteuer zu regeln, verlautete gestern aus dem Finanzministerium.
Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag vereinbart, schon von 2007 an Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren und Immobilien pauschal zu besteuern. Die Rede war bisher von einem Satz von 20 Prozent.
Die Einnahmen aus der Steuer sollten im ersten Jahr bei 45 Millionen Euro liegen, ein Jahr später schon bei 110 Millionen.
Die Spekulationsfrist, die Wertsteigerungen bei Wertpapieren nach einem Jahr und bei selbst genutzten Immobilien nach zehn Jahren steuerfrei stellt, sollte dann wegfallen.
Auch Finanzpolitiker der Union hatten kürzlich dafür plädiert, die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen und die Unternehmenssteuerreform parallel zu bearbeiten. Es müsse geprüft werden, ob es sinnvoll sei, die Spekulationsfristen für Gewinne aus Aktien und Immobilienverkäufen bereits 2007 abzuschaffen und eine generelle Steuerpflicht einzuführen. Es bestehe ein enger Zusammenhang zwischen der Besteuerung von Unternehmen, Kapitalerträgen sowie von Veräußerungsgewinnen.

Artikel vom 10.02.2006