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Grieche verkauft Schlankheitstees

Verstoß gegen Arzneimittelgesetz: 3 000 Euro Geldbuße akzeptiert


Bielefeld (uko). Schlankheitstees mit abführender Wirkung darf ein Wald-und-Wiesen-Geschäft nicht verkaufen. Das ist Sache von Apotheken. Weil ein Großhandelskaufmann aus Bielefeld wiederholt gegen die Vorschrift verstoßen hatte, muß der Mann nach der Einstellung des Verfahrens nun 3 000 Euro Geldbuße zahlen.
Bereits in den Jahren 1999 und 2003 waren Mitarbeiter des Gesundheitsamtes Bielefeld in den Kontoren des Griechen Aristoteles O. (Name geändert) fündig geworden: Der Mann verhökerte »Beerentraubenblättertee« und »Fitneßtee« an Bielefelder Kaufleute. Seinerzeit waren hunderte Kartons dieser Ware beschlagnahmt und vernichtet worden.
Nach erneuten Stippvisiten der Kontrolleure vom Gesundheitsamt zeigte sich die Uneinsichtigkeit des 45-jährigen Kaufmannes. Erneut waren, so Oberamtsanwalt Guido Hartmann, wieder »irgendwelche komischen Schlankeitstees« gefunden worden.
Diesmal folgte für den Mann ein Strafverfahren. Nur mühsam konnte er im Amtsgericht überzeugt werden, daß er damit gegen das Arzneimittelgesetz verstoße. Stereotypes Argument des Griechen: Seine Kollegen verkauften auch solche Ware. Erst als Hartmann ihm vorhielt, auch ein Ladendieb könne nicht über die vielen unentdeckten Berufskollegen jammern, lenkte Aritoteles O. ein.
Auf eine Verurteilung verzichtete Amtsrichterin Kerstin Heitker nach Antrag der Staatsanwaltschaft wohlweislich. Die Geldbuße fiel indes nach Zustimmung des Gesundheitsamtes ebenso hoch wie eine mögliche Geldstrafe aus: 3 000 Euro wird Aritoteles O. als »Denkzettel« zahlen.

Artikel vom 10.02.2006