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Rechtsmittel gegen Urteil

Prügelei: Beamte wollen im Polizeidienst bleiben


Bielefeld (uko). Das Urteil gegen die beiden Polizeibeamten Ralf K. (38) und Mike S. (33) ist nicht rechtskräftig geworden. Wie erwartet haben die wegen gefährlicher gemeinschaftlicher Körperverletzung verurteilten Männer Rechtsmittel eingelegt.
Zu jeweils 15 Monaten Bewährungsstrafe hatte das Schöffengericht unter Vorsitz von Amtsrichterin Astrid Salewski die Beamten am Dienstag verurteilt. Demnach waren die beim Spezial-Einsatzkommando und bei der Einsatzhundertschaft tätigen Männer überführt worden, in der Nacht zum 19. Mai 2005 einen Passanten auf der Stresemannstraße zusammengeschlagen zu haben.
K. und S. hatten die Tat bis zum Ende der Hauptverhandlung vehement bestritten. Sie seien angegriffen worden, hätten sich also lediglich mit erlaubten Mitteln zur Wehr gesetzt. Die Ermittlungen belegten indes das Gegenteil: Alle Zeugen hatten die Version des Opfers bestätigt, in jener Nacht von den Beamten verprügelt worden zu sein. Erheblich belastende Aussagen hatten ausgerechnet auch zwei Kollegen der Angeklagten gemacht, die den Vorfall von ihrem Observationsposten in einem dem Tatort gegenüberliegenden Haus beobachtet hatten.
Jede Bestrafung von einem Jahr und länger führt - egal ob mit oder ohne Bewährung - zu einem Ausscheiden aus dem Polizeidienst. Ebenfalls verwirkt ist die Verbeamtung der Polizisten. Derzeit sind K. und S. vom Dienst suspendiert. Mit dem Einlegen von Rechtsmitteln ist nicht geklärt, ob das Verfahren beim Landgericht Bielefeld als Berufung oder als Revision beim Oberlandesgericht Hamm geführt wird. Für die Entscheidung können die Angeklagten und ihre Verteidiger die Ausführungen des schriftlichen Urteils von Astrid Salewski abwarten.

Artikel vom 11.02.2006