10.02.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Zu Recht entlassen

Soldat unter Misshandlungsverdacht


Münster (dpa). Die fristlose Entlassung eines Stabsunteroffiziers, der Rekruten in Coesfeld misshandelt haben soll, ist gerechtfertigt. Diesen Beschluss teilte das Oberverwaltungsgericht Münster gestern mit. Damit wies das Gericht einen Antrag des Unteroffiziers ab, mit dem der Mann die vorläufige Aussetzung seiner Entlassung erreichen wollte. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen in erster Instanz die Rechtmäßigkeit der Entlassung in Frage gestellt und vorübergehend ausgesetzt. Der nun bekannt gemachte OVG-Beschluss ist nicht anfechtbar. Die Bundeswehr hatte den Ausbilder im Februar 2005 entlassen, nachdem Rekruten schwere Vorwürfe gegen ihn erhoben hatten. Er soll sie bei einer nachgestellten Geiselnahme geschlagen und getreten haben.
Aller Voraussicht nach sei die fristlose Entlassung gerechtfertigt, erklärte das OVG. Nach den vorliegenden Erkenntnissen habe der Mann seine Dienstpflichten schuldhaft verletzt. Sein Verbleiben im Dienst würde die militärische Ordnung ernstlich gefährden. Bezüglich der Misshandlungsvorwürfe hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Mann und 17 weitere Ausbilder erhoben. Az.: 1 B 1659/05

Artikel vom 10.02.2006