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Polizei ist
auf Zeugen
angewiesen

Thema Unfallflucht

Kreis Minden-Lübbecke (jug). Wie schnell ist es passiert: Beim Ausparken nicht aufgepasst - und schon hat man den Nachbarn touchiert. Doch anstatt sich um den angerichteten Schaden zu kümmern, ziehen es offenbar immer noch sehr viele Verusacher vor, sich aus dem Staub zu machen.

Und so nimmt dieses »unerlaubte Entfernen vom Unfallort« in der Unfallbilanz der Polizei einen wichtigen Platz ein (sh. LK von gestern). Von vielen Unfallbeteiligten werde diese Straftat nicht als Vergehen, sondern als Kavaliersdelikt angesehen. Die Versuchung, unerkannt davonzukommen, sei groß, die grundsätzliche Wartepflicht am Unfallort werde insbesondere bei den so genannten »Bagatellschäden« missachtet, berichten Polizeihauptkommissar Volker Reppe und Polizeidirektor Detlef Stüven. Die Schadensgrenze indes hätten die Richter niedrig angesetzt (in der Regel 25 Euro), so dass in der Vielzahl der Fälle von einem Unfall ausgegangen werden müsse. Lediglich bei geringen Lackkratzern oder, wenn wegen vorhandener Vorschäden rechnerisch kein zusätzlicher Schaden entstanden sei, liege kein »unerlaubtes Entfernen vom Unfallort« vor. Ungeachtet dieser Tatsache entfernen sich nach Auskunft der Polizei viele Unfallbeteiligte und bedenken nicht, dass ihr rechswidriges Verhalten mit einer Freiheitsstraße bis zu drei Jahren oder mit einer Geldstrafe geahndet werden könne.
Speziell auf großen Parkplätzen wie etwa bei Supermärkten, komme die Unfallflucht sehr häufig vor. 2005 wurden der Polizei im Kreis 1 221 Fälle von Unfallflucht gemeldet, ein Plus von 6,6 Prozent. Und leider sei die Aufklärungsquote auch im Mühlenkreis im vergangenen Jahr gesunken. Trotz geballter Einsatzkraft sei die Polizei gerade hier weiter auf die Mithilfe von Zeugen angewiesen. Bei Flucht-Unfällen mit verletzten Personen liege die Aufklärungsquote mit mehr als 60 Prozent jedoch noch über dem Landesdurchschnitt.

Artikel vom 10.02.2006