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Einfamilienhäuser
statt Kleingärten

Pläne schon über zehn Jahre alt

Schildesche (-er). In dem Dreieck zwischen Jöllenbecker Straße, Torfstichweg und Josef-Köllner Straße - ehemals Kleingartenfläche - sollen 40 Einfamilienhäuser entstehen.
Der Beschluss zur Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplanes wurde in der Bezirksvertretung Schildesche mit einer Gegenstimme verabschiedet. Der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss wird am Dienstag, 14. Februar, über den Entwurf beraten.
Die Pläne der Grundstückseigentümer, aus den Kleingärten Baugrundstücke zu machen, gibt es schon mehr als zehn Jahre. Und die Stadtplaner halten diese Überlegungen heute für sinnvoll. Zum Einen, weil die Nachfrage nach Baugrund im innerstädtischen Bereich vorhanden ist. Und zum Anderen, weil die Nachfrage nach Kleingärten auch von den noch bestehenden Anlagen im Stadtbezirk befriedigt werden kann. Zudem lässt die Infrastruktur in diesem Bereich nicht zu wünschen übrig: Stadtbahn fußläufig in wenigen Minuten zu erreichen, Einkaufsmöglichkeiten rundherum, Kindergärten, Schulen und Gemeindeeinrichtungen ebenfalls.
Bei der Festsetzung des Rahmens, in denen Bauherren und deren Architekten dort gestalten können, hat das Planungsamt Einfamilienhäuser gewählt, deren Dachgeschoss ausgebaut werden kann. Alle 40 Häuser, die teilweise auch als Reihenhäuser vorgesehen sind, haben Autostellplätze. Der Anwohnerverkehr fließt gen Norden über den Torfstichweg ab, so dass die Josef-Köllner-Straße - ebenfalls eine Sackgasse - nicht belastet wird.
In einer halbstündigen Sitzungspause der Bezirksvertretung hatten interessierte Bewohner aus diesem Bereich Gelegenheit, ihre Fragen an Margret Rische vom Planungsamt zu stellen. Und diese wurde nicht müde, verständlich und anschaulich die Knackpunkte zu erläutern. Sie betonte auch, dass im Zuge der Erschließung des Areals auch der Regenwasserkanal in der Pfälzer Straße verbessert wird. Und die Befürchtung von Anwohnern, ihre in einem privaten Vertrag festgelegte unverbaute Sicht wäre in Gefahr, konnte sie ebenfalls entkräften. Die dort per Bebauungsplan festgelegten Grundstück können, aber müssen nicht bebaut werden.

Artikel vom 11.02.2006