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Bielefeld: Vergleich
im Streit um Lärm


Bielefeld (WB/uko). Mit einem Vergleich ist vor dem Landgericht Bielefeld der Rechtsstreit wegen Lärmbelästigung zwischen einem Nachbarn des Ringlokschuppens und dessen Betreibergesellschaft beendet worden. Die Familie erhält Schadensersatz in Höhe von 40 000 Euro. Im Gegenzug sind im Grundbuch verbindliche Lärmhöchstwerte festgelegt worden. Außerdem müssen Lärmspitzen geduldet werden. Ein Gutachten hatte festgestellt, dass nachts die zwischen der Ringlokschuppen-GmbH und der Stadt vereinbarten Höchstwerte weit überschritten worden waren. Lokalteil

Artikel vom 09.02.2006