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BGH verurteilt Stromkonzern


Karlsruhe (dpa). Im Streit um die Höhe von Netzentgelten hat der Energiekonzern EnBW beim Bundesgerichtshof (BGH) eine Niederlage erlitten. Der BGH gab einem Stromhändler ohne eigenes Netz Recht, der die Höhe der EnBW-Preise für die Nutzung ihres Stromnetzes gerichtlich überprüfen lassen will. Damit muss EnBW in einem neuen Verfahren seine Kalkulation offen legen. Der BGH bestätigte sein Grundsatzurteil vom Oktober, mit dem er die Rechte neuer Energieanbieter gegenüber Monopolunternehmen mit eigenen Netzen gestärkt hatte.
EnBW ist zuversichtlich, die Angemessenheit ihrer Netzentgelte in den Jahren 2002 bis 2004 nachweisen zu können. Das BGH-Urteil beziehe sich nur auf die Nachweispflicht und stelle »keine Beurteilung der Höhe der Netzentgelte« der EnBW Regional AG dar.
Nach dem im Juli 2005 in Kraft getretenen neuen Energiewirtschaftsgesetz werden die Preise künftig - erstmals im Mai - von der Bundesnetzagentur sowie von entsprechenden Landesbehörden festgesetzt.

Artikel vom 09.02.2006