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Schmerzensgeld gegen Grundbucheintragung

Rojahn und Ringlokschuppen beenden Lärmstreit mit Vergleich: Zahlung von 40 000 Euro

Bielefeld (uko). Der Rechtsstreit zwischen Lackierermeister Michael Rojahn und der Ringlokschuppen GmbH ist beendet: Die Nachbarn an der Stadtheider Straße haben einen umfangreichen Vergleich geschlossen, haben die Auseinandersetzung um die Einhaltung von Lärmschutzwerten einvernehmlich ad acta gelegt.

Michael Rojahn, der im Familienbetrieb arbeitet, wohnte bis Anfang 2004 auf dem Betriebsgelände. Nach der Eröffnung des Ringlokschuppens im November 2003 fühlte sich Rojahn mitsamt seiner Familie besonders in der Nachtruhe gestört. Die Rojahns mieteten in Schildesche eine Wohnung an und machte in einer Klage Schadensersatz für Umzugskosten und Mietdifferenz geltend. Zudem sollte die GmbH für ihn, die Ehefrau und die beiden Kleinkinder jeweils 2 500 Euro Schmerzensgeld zahlen.
Durch ein Gutachten hatte Michael Rojahn feststellen lassen, daß nachts die zwischen der Ringlokschuppen GmbH und der Stadt Bielefeld vereinbarten Lärmspitzenwerte von 50 dB(A) mit bis zu 66 dB(A) weit überschritten worden waren (jeweils drei Zähler auf der Lärmwertskala verdoppeln die Schallstärke).
Nach einem einjährigen Rechtsstreit protokollierte die 2. Zivilkammer des Landgerichts nun einen schiedlichen Vergleich zwischen den Nachbarn. Demnach zahlt der Ringlokschuppen wegen der Lärmbelästigung 40 000 Euro Schadensersatz an die Familie Rojahn.
Im Gegenzug haben die Rojahns eine Grundbuchdienstbarkeit bewilligt, nach der im Grundbuch die Lärmimissionen in der Zeit von 8 Uhr bis 24 Uhr 65 dB(A) nicht übersteigen dürfen, in der Zeit von Mitternacht bis 8 Uhr nicht höher als 50 dB(A) sein dürfen. Nach dem Wortlaut des Vergleichs, so erläuterte am Mittwoch Dr. Heinz Misera, Pressedezernent des Landgerichts Bielefeld, seien »kurzzeitige Geräuschspitzen zulässig«. Die Imissionen müßten dann folglich geduldet werden.
Die Familie Rojahn dürfe zudem künftig »im Rahmen der zulässigen Belästigungen keine Klagen mehr anstrengen«. Jeder Rechtsnachfolger im Grundbuch sei im übrigen an diesen Vergleich auch gebunden.
Eine gleichlautende Erklärung betrifft außerdem eine Baulast gegenüber dem Bauordnungsamt der Stadt Bielefeld, damit sei auch der öffentlich-rechtliche Charakter des Rechtsstreits beigelegt. Die Familie Rojahn müsse dementsprechend auch einen früheren Widerspruch gegen die Baugenehmigung des Ringlokschuppens zurücknehmen.Az. 2 O 53/05

Artikel vom 09.02.2006