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Kinder dürfen ohne Eltern rodeln

Kinder rodeln auf eigene Gefahr. Foto: Iding


Bonn (dpa/lnw). Kinder dürfen auch ohne Elternaufsicht alleine Schlitten fahren, wenn von der Piste keine erkennbare Gefahr ausgeht. Das hat das Bonner Amtsgericht gestern in einem Zivilstreit nach einem Schlittenunfall zwischen zwei Sechsjährigen entschieden.
Die Kinder waren auf einem verschneiten Hang mit Schlitten und Plastikbob unterwegs. Als der Junge aus seinem Bob stürzte, konnte die hinter ihm fahrende Freundin nicht mehr ausweichen. Der Junge bekam die Schlittenkufen ins Gesicht, seine Schneidezähne wurden zerstört. Seine Eltern forderten 1900 Euro Schmerzensgeld, weil die Eltern des Mädchens ihre Aufsichtspflicht verletzt hätten. Das Gericht befand, dass der Hügel harmlos gewesen sei, da die Kinder mit ihren Schlitten kein hohes Tempo erreichen konnten. Außerdem handele es sich bei Schlitten um ganz »normale Kinder-Spielzeuge«, die nicht besonders gefährlich seien. Eine Aufsichtspflicht-Verletzung liege nicht vor. AZ: 15 C 465/05

Artikel vom 10.02.2006