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Meiwes-Opfer
lebte noch


Frankfurt (dpa). Im zweiten Mordprozess gegen den »Kannibalen von Rotenburg« hat ein Rechtsmediziner der Darstellung des Angeklagten Armin Meiwes widersprochen. Der 44-Jährige hätte vor seinem tödlichen Stich in den Hals seines Opfers Bernd B. erkennen müssen, dass dieser noch lebte, erklärte Gutachter Manfred Riße gestern vor dem Landgericht Frankfurt/Main.
Auf dem Video der Bluttat sei zu sehen gewesen, dass der bewusstlose B. kurz vor dem Stich noch atmete, sagte Riße. Meiwes hatte stets ausgesagt, er habe B. für tot gehalten. Nach Einschätzung des Mediziners hatte Meiwes allerdings zuvor noch nie eine ähnliche Tat begangen. Er habe sich »unerfahren« angestellt. Gegen Meiwes wird erneut verhandelt, weil der BGH das Kasseler Totschlags-Urteil (achteinhalb Jahre) aufgehoben hatte. Er ist wieder des Mordes angeklagt.

Artikel vom 08.02.2006