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Finger weg vom Handy-Guthaben


Von Dietmar Kemper
München (WB). Das Landgericht München hat die Rechte von Mobilfunkkunden gestärkt. Netzbetreiber dürfen das Guthaben auf Prepaid-Karten keineswegs verfallen lassen, wenn die Karte längere Zeit nicht wieder aufgeladen wurde, urteilten die Richter. Verfallsklauseln benachteiligten die Kunden in unangemessener Weise. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte gegen den Netzbetreiber O2 geklagt, der in einer Klausel erklärt, dass das Guthaben verfällt, wenn eine Karte nicht innerhalb von 13 Monaten neu aufgeladen wird.
Nach Angaben der Bundesnetzagentur in Bonn telefonieren 50,5 Prozent der deutschen Handy-Besitzer mit Prepaidkarten. Insgesamt machte die Branche im vergangenen Jahr einen Umsatz von 28 Milliarden Euro.
Das Urteil betrifft vor allem ältere Menschen, die ihre Prepaid-Karten seltener aufladen als Jugendliche und hauptsächlich erreichbar sein wollen. »Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, aber wenn es so weit ist, können die Kunden verfallenes Guthaben zurückfordern«, sagte Anke Kirchner von der Verbraucherzentrale NRW. Weil sogar Discounter wie Aldi Prepaid-Karten verkaufen, wachse deren Zahl und Bedeutung. Deshalb stelle das Urteil des Landgerichts eine »Verbesserung für den Verbraucher dar«.

Artikel vom 08.02.2006