Düsseldorf (Reuters). Auf den Beschleunigungsspuren deutscher Autobahnen gilt nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln beim Einfädeln nicht das »Reißverschlussverfahren«. Die einfädelnden Fahrzeuglenker müssen dem Verkehr auf der Autobahn Vorrang lassen. Das in der Straßenverkehrsordnung zugelassene Reißverschlussverfahren finde auf der Beschleunigungsspur von Autobahnen keine Anwendung. AZ: 16 U 24/05