Arnsberg (dpa). Urlauber müssen nach einem Urteil des Landgerichts Arnsberg bei der Fahrt zum Flughafen ein ausreichendes Zeitpolster einplanen. Zwei Kläger aus Menden hatten im August 2004 bei der Fahrt nach Frankfurt einen Bagatell-Unfall mit einem Leihwagen gehabt. Durch die Wartezeit bis zur polizeilichen Aufnahme verpassten sie ihr Flugzeug nach Dubai. Die Zivilkammer wies die Ansprüche auf Erstattung der Ticket-Kosten in Höhe von 1200 Euro zurück. Az. 5 S 101/05