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Gefängnisstrafe
für Polizeibeamte

Passanten grundlos misshandelt

Von Uwe Koch
Bielefeld (WB). Zwei Bielefelder Polizeibeamte, die auf einen unschuldigen Passanten eingeprügelt haben, sind gestern zu je 15 Monaten Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das Amtsgericht Bielefeld verhängte damit eine Strafe, die zur Entlassung aus dem Polizeidienst führen wird.
Der Vorfall geschah in der Nacht zum 19. Mai 2005 in der Bielefelder Innenstadt. Als die 38- und 33-jährigen Beamten, die damals im Spezial-Einsatzkommando (SEK) und in der Einsatzhundertschaft tätig waren, von einem Passanten auf Drogen angesprochen wurden, reagierten die Polizisten mit einer Prügelorgie. Das Opfer wurde mit Faustschlägen zu Boden gestreckt, dann hagelte es Tritte auf den Körper des Mannes. Was die Polizisten nicht ahnten: Sie waren aus einem gegenüberliegenden Haus von Kollegen beobachtet worden. Diese Zivilfahnder observierten dort einen Geldautomaten. Sie benachrichtigten umgehend die Leitstelle des Bielefelder Polizeipräsidiums und belasteten ihre Kollegen schwer. Zunächst hatten die Schläger den Passanten als Angreifer hingestellt. Sie hätten sich nur gewehrt und in Notwehr gehandelt.
Oberstaatsanwalt Horst Rürup und Amtsrichterin Astrid Salewski bezeichneten diese Verteidigungstaktik - die Rechtsanwälte hatten einen Freispruch beantragt - gestern als völlig untauglich. Mehr noch: Allein die Aussage des Opfers sei absolut glaubwürdig gewesen und hätte zur Verurteilung gereicht. Weitere Zeugen hatten obendrein dessen Version des Vorfalls bestätigt. Die Polizeibeamten hätten die Prügelei begonnen, hätten den schon am Boden in »Embryohaltung« liegenden Mann mit Fußtritten traktiert.
Die Strafen setzte das Amtsgericht zur Bewährung aus. Gleichwohl reicht das Urteil zur Entlassung aus dem Polizeidienst. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Artikel vom 08.02.2006