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Politiker meiden
die Konfrontation

Straße wird 50 Zentimeter schmaler

Jöllenbeck (gge). Die Tana-Berghausen-Straße im Baugebiet »Mühlenkamp« soll, vom Wörheider Weg ausgehend, auf den ersten 50 Metern nur fünf statt 5,50 Meter breit ausgebaut werden. Hierfür haben sich die Mitglieder der Bezirksvertretung Jöllenbeck einstimmig ausgesprochen. Damit soll programmierten Schwierigkeiten beim notwendigen Grunderwerb aus dem Wege gegangen werden.

»Es ist unsinnig, auf Konfrontationskurs zu gehen«, meinte Günther Salzwedel (BfB). Und Reinhard Heinrich (Grüne) wollte ohnehin »so wenig wie möglich Fläche versiegeln«. Ansonsten folgten die Politiker dem Vorschlag der Verwaltung, die Tana-Berghausen-Straße und die Ruben-Baer-Straße in einer Breite von 5,50 Metern als Mischverkehrsfläche aus grauem Betonsteinpflaster herzustellen. Der Anschluss an den Wörheider Weg erfolgt als Gehwegüberfahrt, die Verbindung zur Malachitstraße im zweiten Bauabschnitt.
»Der Weg zur Bebauung bleibt beschwerlich«, konstatierte Gerhard Kipp als Sprecher der Grundstückseigentümer unter Ausnutzung der Bürgerfragestunde während der jüngsten Sitzung der Bezirksvertretung. Permanent schiebe die Verwaltung Forderungen nach, zum Beispiel hinsichtlich des vorgesehenen Spielplatzes. Seien zunächst 615 Quadratmeter für ausreichend gehalten worden, habe man inzwischen 342 Quadratmeter nachgefordert. »Das ist nicht erforderlich und mit erhöhten Kosten verbunden«, meinte Kipp. Bezüglich der Erschließungsstraßen gebe es seitens der Stadt eine mündliche Vereinbarung mit dem Bauträger, sie »nach Möglichkeit«, aber keineswegs zwingend 5,50 Meter breit anzulegen.
»Wir sollten uns den Gegebenheiten anpassen«, erklärte Hans-Ulrich Spanka für die SPD. Peter Kraiczek (CDU) vermisste zudem die »klare Begründung« zur breiteren Ausbauvariante auf gesamter Strecke. Unstrittig war bei allen Politikern das Vorhaben, die Tana-Berghausen- und die Ruben-Baer-Straße mit Pilzleuchten und Energiesparlampen auszustatten. Schließlich belaufen sich die jährlichen Folgekosten durch die Unterhaltungspflicht auf 17400 Euro.

Artikel vom 08.02.2006