07.02.2006 Artikelansicht
Ausschnitt Zeitungsausschnitt
Drucken Drucken

 

Schöffen sind
unbefangen

Springstein-Prozess


Magdeburg (dpa). Im Prozess gegen den wegen Dopings von Minderjährigen angeklagten Leichtathletik-Trainer Thomas Springstein ist die Verteidigung mit ihrem Befangenheitsantrag gegen das Schöffengericht gescheitert. Es lägen keine Gründe für ein Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Schöffengerichts vor, hieß es vom Magdeburger Amtsgericht zur Begründung. Springsteins Anwalt Johann Schwenn hatte am vergangenen Freitag den Austausch des Gerichts gefordert, weil es sich »auf einem Verurteilungskurs« befinde.
Schwenn nahm dies nicht hin. »Dies ist ein eigenartiges Prozedere«, sagte der Rechtsanwalt. »Wir werden Herrn Springstein nahe legen, einen erneuten Antrag wegen Besorgnis der Befangenheit zu stellen.« Der Trainer folgte dem Rat. Nach einer Verhandlungspause kam der erneute Antrag, das Schöffengericht zu kippen. »Hier werden Verfahrensregeln einfach missachtet«, sagte der Anwalt.
So fehlten Schwenns Ausführungen zufolge die vorgegebenen dienstlichen Äußerungen der Schöffen. Zudem sei eine so kurzfristige Entscheidung mehr als fragwürdig. »Die wurde wohl mit heißer Nadel gestrickt«, sagte Schwenn. »Ich empfehle angemessene Fristen, um den Antrag abzuarbeiten.« Am 20. Februar wird der Prozess fortgesetzt.

Artikel vom 07.02.2006