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Mobilfunk-Studie überzeugt nicht
Zur Berichterstattung über eine Studie der Universität Bielefeld, nach der bei Nutzung von Mobiltelefonen kein erhöhtes Hirntumor-Risiko bestehen soll, der folgende Leserbrief:

Die Studie überzeugt uns nicht und bringt im Gegenteil für den unbefangenen Benutzer Unklarheit.
Diese scheinbare Unklarheit in der »Wissenschaft« von Interessengruppen inszeniert, soll den Zweifel an der Schädlichkeit der Mikrowellentechnik erhalten, weil er angeblich noch nicht wissenschaftlich einwandfrei erwiesen ist. Ein Gutachten jagt das andere und kostet uns ein unendliches Volksvermögen. Dieser Trick soll bei den gutgläubigen Konsumenten den Eindruck erwecken, dass die hohe Wissenschaft immer noch zum Wohl der Menschheit um die Wahrheit ringe. Mit diesem endlos wiederholbaren raffinierten Spiel soll der Zweifel aufrecht erhalten bleiben und der ahnungslose Verbraucher wird auf der untersten Erkenntnisstufe festgehalten. Besonders schlimm wird es, wenn Forschungsprojekte von der Mobilfunklobby, die nur gewinnmaximierend denkt, mitfinanziert werden.
Selbst das Bundesamt für Strahlenschutz weist in einem Infoblatt die Kommunalverwaltungen der einzelnen Städte auf die Möglichkeit hin, keine Mobilfunksendeanlagen auf sensiblen Liegenschaften zu genehmigen.
Es ist uns nach wie vor ein Rätsel, weshalb die Stadt Bielefeld nicht von diesem Recht Gebrauch gemacht hat und eine Befreiung für diesen sensiblen Standort auf dem Sportplatz Theesen nur 80 Meter von einer Ganztagsgrundschule und circa 120 Meter von der Kindertagesstätte ausgesprochen hat.
KÄTHE SCHMIDTBürger- und Elterninitiativegegen Mobilfunkanlage auf demSportplatz in ThesenBielefeld
Kein Rosenkranz
über der Robe
Zum Leserbrief eines Rechtsanwaltes in der Ausgabe von 31. Januar, der sich mit dem »Kopftuchstreit« am Landgericht befasst, schreibt ein Leser:

Die wohlformulierten Gedanken sind auf den ersten Blick überzeugend. Ich muss dazu jedoch Faust zitieren: »grau, teurer Freund, ist alle Theorie«. In der Gerichtspraxis in Deutschland sieht es so aus:
Alle Berufsrichter sind verpflichtet, im Strafverfahren schwarze Roben und weiße Krawatten zu tragen, um nach außen absolute Unparteilichkeit zu demonstrieren. Ihre innere politische und religiöse Einstellung ist damit nicht unterdrückt, soll aber nicht zur Schau getragen werden! Es wäre sicherlich zu beanstanden, wenn ein Richter über der Robe einen Rosenkranz tragen würde.
Noch zwei Beispiele: Man stelle sich vor, ein Rechtsanwalt hat einen Fan des VFL Bochum zu verteidigen, der wegen vorsätzlicher Körperverletzung nach einem Arminen-Spiel auf der Anklagebank sitzt, und der Strafrichter trägt statt der weißen Krawatte einen blau-weißen Arminia-Schlips. Oder der Anwalt verteidigt einen israelischen Staatsangehörigen und einer der Schöffen trägt das Arafat-Kopftuch. In beiden Fällen wirdÊauch der Rechtsanwalt Êkeine Minute zögern und den Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ablehnen!
Man sollte also das Kopftuch-Thema nicht an der Einstellung zum Islam und den Muslimen festmachen, sondern generell verallgemeinern.
JÜRGEN HAGMANNRichter am Amtsgericht Bielefeld
Statt Papiertonne
lieber Gelbe Tonne
Zu der Berichterstattung über verschwundene Gelbe Säcke ging folgende Zuschrift ein:

Diese Reaktion des Umweltamtes der Stadt Bielefeld zeugt zum wiederholten Male von einer Naivität und Unkenntnis sondergleichen. Wäre z.B. die Qualität der Gelben Säcke wesentlich besser (Haltbarkeit, Stabilität) würde das Verhältnis zwischen ausgegebenen und eingesammelten gelben Säcken nicht ganz so gravierend ausfallen. Und im übrigen ist immer in solchen Fällen mit einer gewissen Anzahl an Schwund zu rechnen.
Das Umweltamt hätte gut daran getan, wenn sie statt der Papiertonne die Gelbe Tonne eingeführt hätte, aber wahrscheinlich wäre das, rational betrachtet, ein bisschen viel verlangt gewesen von der Verwaltung der Stadt Bielefeld.
THOMAS KACZMAREKBielefeld

Artikel vom 07.02.2006